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Anpassung des Strompreises

Per 2024 erhöhte die BKW den Stromtarif für grundversorgte Kundinnen und Kunden. Die Stromtarife in der Grundversorgung setzen sich aus den Elementen Energie, Netznutzung (Verteilnetz der BKW inklusive Systemdienstleistungen) sowie diversen Abgaben an Bund und Gemeinden zusammen. Per 2024 werden sowohl die Energietarife in der Grundversorgung sowie die Netznutzungstarife der BKW ansteigen. 

Zusätzlich wird schweizweit ab 2024 die neu eingeführte Stromreserve der nationalen Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid in der Höhe von 1.20 Rappen pro Kilowattstunde verrechnet.



Für die Sportgesellschaft Bern heißt dies konkret, dass sich die Stromkosten per 2024 von rund 35 Rappen auf rund 42 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen gegenüber dem Vorjahr. An der Hauptversammlung vom 18. April 2024 haben die anwesenden Mitglieder/innen einer Erhöhung des Strompreises von aktuell 40 Rappen auf 50 rappen per 1. Mai 2024 zugestimmt. Wir bitten daher alle Hülligäste, ab dem 1. Mai 2024 im Kassabuch jeweils neu 50 Rappen pro Kilowattstunde Strom abzurechnen. Besten Dank.

 
 
 

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